Der Antrag der LA21 an den Gemeinderat

Bei der anstehenden Entscheidung sollte daher als weitere Alternative auch ein an den Bedürfnissen der Fußgänger und Radfahrer orientierter Ausbau der Aiblinger Straße erwogen werden. Bei einer Gestaltung der Straße nach dem Leitgedanken des sog. „Shared space“ teilen sich alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Raum in gegenseitiger Rücksichtnahme.[1]  Da hierbei keine ständige Trennung der Verkehrsflächen erforderlich ist, kann man mit relativ geringem Platzbedarf auskommen.

 

 
   

 

Vom Verkehrsaufkommen her ist die Aiblinger Straße geeignet für eine Umgestaltung nach den Ideen des „Shared Space“ (geteilter Raum), denen zufolge sowohl der Verkehrsfluss aufrecht erhalten bleibt, als auch ein gefahrloses Miteinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern möglich ist.

Diese Variante hätte neben einigen Nachteilen auch ganz erhebliche Vorteile, wie geringere Baukosten sowie geringere laufende Unterhaltskosten, schnellere Realisierbarkeit und geringeren Flächenverbrauch (vgl. Ziele der AGENDA21 und der bay. Staatsregierung [2]).

Aufgrund der zum Teil besseren Erfüllung übergeordneter Ziele wäre die Zuschussfähigkeit durch das Amt für Ländliche Entwicklung unserer Auffassung nach gegeben. Wir halten diese Variante sogar für so interessant, dass sie sich möglicherweise in die Reihe der Pilotprojekte der Bayerischen Dorferneuerung einreihen könnte.

Den vollständigen Antrag der LA21 an den Gemeinderat finden Sie hier
und die Anlage mit den Skizzen dazu hier



[1] Wir verweisen hierzu auf das vom Gemeinderat  am 21. 03.2000 einstimmig beschlossene Leitbild unserer Lokalen Agenda21: „Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer im innerörtlichen Bereich“.
[2] Beschluss Gemeinderat Leitbild Lokale Agenda21: „Das Bauen und Siedeln erfolgt so umweltgerecht und flächensparend wie möglich"
„Bündnis Flächensparen“, Ordner „Die umweltfreundliche Gemeinde“; Protokoll der Rio-Konferenz 1992 zur nachhaltigen Entwicklung