Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2019 [26.11.2020 - TOP2]

27.11.2020 - Gestern wurde der unten beschriebene GR-Beschluss gemäß ausführlichem Vortrag und Entscheidungsvorlage der Verwaltung (beides dem AK Verkehr nicht vorliegend) mit 16 zu 7 Stimmen komplett aufgehoben. Dagegen stimmten 5 bzw. 2 Gemeinderatsmitglieder (GRM) der Fraktionen GRÜNE und SPD. Der Antrag eines GRM in der Sitzung, die damaligen 4 Beschlüsse ...
    - Aufstellungsprocedere
    - besonders schützenswerte Bereiche (Klinik, Kindergärten, Schulen, Heime und Kirchen)
    - T50-Bedarfsnetz für den Planbereich Feldkirchen-Westerham-Feldolling
    - T30-Zone Aschbach-Altenburg-Reit
... getrennt bzgl. Aufhebung JA/NEIN abzustimmen, wurde abgelehnt.

Die von der Agenda 21 zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern [in den Jahren 2018 und 2019] geleisteten Arbeiten sollen aber nicht umsonst gewesen sein. Sie sollen im Rahmen eines möglichen ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, anschließend abgestimmter TOP 3) wieder aufgegriffen werden.

Mitglieder des AKV hatten leider erst in der Sitzungswoche auf die Gemeindewebsite geschaut und von der Behandlung "ihres" Projektes in der GR-Sitzung 26.11. erfahren. Dadurch war leider nur diese (für eine Abwendung der Komplettaufhebung zu kurzfristige) Stellungnahme* möglich. Speziell für die 11 neuen GRM hätte es hilfreich sein können. (Ein GRM merkte noch in der Sitzung an, er tue sich als Neuer schon schwer, einen Vieles umfassenden Beschluss der GR-Vorgänger zu kippen.)

 

*) >> offene AKV-Hausaufgaben und AKV-Stellungnahme zum Aufhebungsbeschlussvorschlag

 

Das Konzept des AKV sei zwar laut den Ausführungen Bürgermeister Hans Schaberls sehr gut gewesen, doch in der Praxis halt leider nicht umsetzbar. Vielfach angefragte Behörden hätten immer wieder auf fehlende Rechtssicherheit hingewiesen. Probleme in den vergangenen beiden Jahren hätten vor allem die obligatorischen Bürgerbefragungen bereitet.

Zugunsten der Transparenz hätte man noch dazusagen können, dass verpflichtend gemachte, aber nicht näher definierte, "Befragungen" kein Teil des AKV-Konzeptbeschluss-Antrags gewesen und erst in der GR-Beschlusssitzung im März 2019 hinzugefügt worden waren. Hier noch einmal zum Vergleich:

 

Beschlussvorlage der Agenda 21 für den 25.03.19 (zentraler Punkt des gesamten Konzepts)

„Die als wesentliche Haupt- und Ortsverbindungsstraßen angesehenen Straßen werden in einem innerörtlichen Tempo-50-Bedarfsnetz erfasst. Die übrigen Ortsstraßen in Gebieten mit Wohnbebauung sollen zukünftig als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden.“

Beschluss des GR am 25.03.19 (erster Beschlusspunkt)
„Die als wesentliche Haupt- und Ortsverbindungsstraßen angesehenen Straßen werden in einem innerörtlichen Tempo-50-Bedarfsnetzt erfasst. Die übrigen Ortsstraßen in Gebieten mit Wohnbebauung sollen zukünftig als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden, sofern es die örtliche Bevölkerung mehrheitlich wünscht; dies ist durch eine Befragung festzustellen.

 

Alternativ hätte man - wie damals in der Beschlusssitzung ja auch möglich gemacht - nun auch in der Aufhebungsbeschluss-Sitzung die Beschlussvorlage modifizieren können. Z.B. so:

Kompromiss für 26.11.20 (Synthese aus urspr. AKV-Vorlage und in der Sitzung 25.3.19 noch modifiziertem Beschlusspunkt 1)

>> Die Beschlüsse vom 26.11.2019 werden nicht aufgehoben, sondern zugunsten der Umsetzbarkeit und Integrierbarkeit insbes. in ISEK verbessert: Beschluss 1 vom 25.3.19 wird ersetzt durch diesen Beschluss vom 26.11.2020

„Die als wesentliche Haupt- und Ortsverbindungsstraßen angesehenen Straßen werden in einem innerörtlichen Tempo-50-Bedarfsnetz erfasst. Die übrigen Ortsstraßen in Gebieten mit Wohnbebauung sollen zukünftig als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden können.“ <<